Facebook verklagt deutschen Klon
2004 wurde Facebook von Mark Zuckerberg an der Harvard University entwickelt und richtete sich zu Beginn nur an die dortigen Studenten. Erst später wurde die Seite in den ganzen USA freigegeben und erfreut sich seither grösster Beliebtheit. Das Konzept nur Studenten aufzunehmen ging verständlicherweise nicht auf und so durfte sich später letztendlich jeder anmelden. Seit 2008 gibt es Facebook auch in deutscher Sprache.
Der grösste Unterschied zum sozialen Netzwerk MySpace ist wohl mittlerweile nur noch die Optik. Während MySpace es lieber bunt mag, setzen Facebook-Nutzer eher auf ein minimales Layout, dafür aber mit mehr Informationen. Facebook finanziert sich vor allem durch gezielte Werbung. Werbekunden können die Zielgruppen (Alter, Geschlecht, Bildung, etc.) für ihre Werbung wählen und entsprechend gezielt schalten. Das hat den Vorteil, dass die (Text) Werbung meist nicht störend wirkt.
Da es aufgrund der Bürokratie in Europa kaum noch möglich ist, Ideen umzusetzen, bzw. Geldgeber für Ideen zu finden und es daher kaum noch lohnend für etwaige Finanzgeber ist, werden so noch immer die meisten großen Dienste in Asien und in den Vereingten Staaten gestartet.
In Deutschland gibt es seit 2005 ebenfalls ein Studentennetzwerk: [Name wurde entfernt]. Genau wie Facebook setzten die Betreiber auf Studenten als Zielgruppe, später wurden dann aber doch die Pforten für Nicht-Studenten geöffnet: [Name wurde entfernt]. Das ganze allerdings erst spät: im Februar 2008.
Da [Name wurde entfernt] schon seit dem Start von der Optik nahezu identisch wie Facebook aussieht, gibt es nun die Quittung: Facebook verklagt [Name wurde entfernt] vor einem kalifornischen Gericht. Vorwurf: “[...] Aussehen, Funktionen und gar Dienste wären von Facebook kopiert worden. Lediglich die Farbe rot statt blau (wie bei Facebook) wird genutzt.”
“[...] Facebook versuche die nach seiner Ansicht illegalen Aktivitäten von [Name wurde entfernt] zu beenden, um sicherzustellen, dass die Nutzer nicht verwirrt werden”, schreibt die Financial Times.
Aus rechtlichen Gründen gibt es an dieser Stelle keine Screenshots oder eine namentliche Nennung des Dienstes, da die Rechtsabteilung des betroffenen Unternehmens sehr aktiv ist.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise bei Golem.











