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  Datenschutzhinweis bei GA-Verwendung ist Pflicht

02.10.2008 · KurzURL

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Google’s Auswertungsdienst “Google Analytics” steht seit längerem in der Kritik von Datenschützern. Keiner weiss wirklich was denn überhaupt gespeichert wird und ob wirklich jeder Nutzer damit einverstanden ist, ein Nutzungsprofil der von ihm besuchten Seiten erstellen zu lassen,… ist fraglich.

Das wohl schlimmste ist jedoch, die nicht vorhandene Möglichkeit, Daten bei GA (Google Analytics) löschen zu lassen. Was macht der Seitenbetreiber, wenn Kunde X keine Aufzeichnung wünscht… oder noch besser… wenn der Seiteninhaber GA nicht mehr einsetzt… wann werden die Daten von Googles Servern gelöscht?

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Nahezu keine Seite im Internet informiert den Nutzer überhaupt über eine Aufzeichung des Nutzungsverhaltens durch die Drittsoftware Google Analytics. Christian Vollmert, Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle und Geschäftsführer von luna-park erklärt:

"Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren."

Grundlage hierfür ist §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Leider wird diese Pflicht nur von wenigen Webmastern berücksichtigt, obwohl selbst Google in den Nutzungsbedingungen unter http://www.google.de/analytics ausdrücklich darauf aufmerksam macht.

"Die IP-Adresse wird lediglich zur GEO-Segmentierung genutzt", so Thomas Brommund, Geschäftsführer der contentmetrics GmbH und ebenfalls Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle. "Die IP-Adresse selber gibt keinerlei Aufschluss über die persönlichen Daten des Nutzers. Sie kann einem Standortzugeordnet werden, nicht aber einer natürlichen Person. Sie ist also für eine Consumer Analyse irrelevant."

Das Ganze trifft natürlich nur zu, sofern IP Adressen der Webseiten Besucher nicht mit anderen Google Daten in Verbindung gebracht werden. Wer lieber auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt eTracker.de. Viele nahmhafte Unternehmen (unter anderem T-Online, Deutsche Bahn, Medion, ARAG, T-Systems, unicef, Versatel, Otto, Premiere, RTL2, Hamburger Mannheimer, Burger King, Vitamalz…) setzen auf diesen professionellen Dienst. eTracker.de hat ein Gütesiegel von “Wir speichern nicht”, einem Netzwerk von Webseiten, deren Benutzung nicht personenbezogen nachvollzogen werden kann.

Google Analytics kann man am einfachsten mit OpenDNS.com blockieren. Andere “Auswertungsdienste” gibt es hier. Wer einen eigenen Web Server betreibt, ist mit PHP Web Stat gut aufgehoben. Sämtliche Daten werden nur auf dem eigenen Server gespeichert und können auch manuell entfernt werden.

© Informationen vom BVDW

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