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Anfang Januar 2008 berichtete das IT-News Magazin Golem über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der durch eine einmalige Aktion auf sich aufmerksam machte:

Jeder konnte seine vorhandene SIM-Karte mit anderen Teilnehmern der Tauschbörse tauschen. Ziel des Arbeitskreises sollte die "anonyme" Nutzung einer Prepaid-Karte sein, denn angeblich würde der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung keinerlei persönliche Daten speichern, so dass der Tausch tatsächlich weitgehend „anonym“ ist.

Der Arbeitskreis hat sogar empfohlen Prepaid-Karten, bei denen keine Ausweisprüfung stattfindet, gar auf Fantasienamen zu registrieren:

BILD NICHT MEHR VERFÜGBAR

Verschiedene Telekommunikationsmagazine im Internet freuten sich über diese Aktion und riefen förmlich dazu auf, Karten zu tauschen.

Durch die durch Internet-Medien veranlasste Panik (Vorratsdatenspeicherung), tauschten dann auch fleissig Mobilfunkteilnehmer ihre Prepaid-SIM-Karten mit anderen Teilnehmern. Vergessen wurde dabei anscheinend, dass man sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegte.

Cybernetz.net war eines der wenigen Telekommunikations- und Internet-Weblogs, welches sich von dieser Aktion distanziert hat, denn laut den AGB’s der Netzanbieter ist der Kunde zum einen dazu verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben bei seinem Vertrag zu machen und seinen Vertragpartner vor allem unverzüglich zu informieren wenn man nicht mehr Vertragspartner ist.

 

Ein Auszug der AGB’s von E-Plus und Medion-Mobile

9.1 Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von EPS. Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung der SIM-Karte richtige Angaben zu machen. EPS ist im Falle des Verstoßes zur Sperrung der SIM-Karte berechtigt.

9.6 Die Übertragung der SIM-Karte auf einen Dritten ist nicht zulässig.

Schaut man sich diese Textpassagen an, so liegt es doch sehr nahe, dass man einen Vertragsbruch begeht, sollte man seine Karte mit einem Unbekannten austauschen.

 

Cybernetz interessierte vor allem die Stellungsnahme der Bundesnetzagentur zum Thema anonyme Registrierungen von Prepaid-SIM-Karten.

 

Hier die offizielle Stellungsnahme der Bundesnetzagentur exklusiv für Cybernetz:

"Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich davor, sich an der Tauschbörse zu beteiligen. Zum einen werden damit gesetzliche Vorschriften unterlaufen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und damit zum Schutze der Bürger erlassen wurden. Zum anderen birgt die Teilnahme an der Tauschbörse für unbescholtene Bürger erhebliche Risiken.

Der Einsender einer Prepaid-Karte nimmt dabei in Kauf, dass ein ihm unbekannter Empfänger seine gesamte künftige Telekommunikation unter seiner (des Einsenders) Identität abwickelt. Da das Vertragsverhältnis des Diensteanbieters mit seinem ursprünglichen Kunden fortbesteht, werden diesem sämtliche Kommunikationsvorgänge, die über die Prepaid-Karte laufen, zugeordnet.

Es kann deshalb bei missbräuchlicher Benutzung der Karte sowohl zu Problemen mit dem Diensteanbieter kommen als auch dazu, dass der ursprüngliche Besitzer unschuldig ins Visier der Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden gerät, wenn sein Tauschpartner die Prepaid-Karte zur Begehung von Straftaten benutzt.

Dessen Telekommunikationsdaten werden dann fälschlich dem unschuldigen Erstbesitzer zugeordnet. Umgekehrt kann es auch dazu kommen, dass die Behörden irrtümlich auf die Telekommunikation des unschuldigen Zweitbesitzers zugreifen, wenn ein Verdacht gegen den registrierten Erstbesitzer zur richterlichen Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung führt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand auf diese Weise unschuldig in strafrechtliche Ermittlungen gerät, könnte erheblich steigen, wenn die Tauschbörse gezielt von Straftätern genutzt würde, um sich hinter einer fremden Identität zu tarnen.

Darüber hinaus kann der frühere Besitzer unter Umständen die Verbindungsdaten des neuen Besitzers in einem elektronischen Einzelverbindungsnachweis im Internet einsehen.

Das Modell der Tauschbörse führt also in Wirklichkeit nicht zu einem „anonymen Mobilfunk", sondern zu einem Telefonieren unter fremder Identität und ist alles andere als datenschutzfreundlich.

Außerdem ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Diensteanbieter die dauerhafte Überlassung der SIM-Karte an einen Dritten häufig von der Zustimmung des Diensteanbieters abhängig gemacht oder nur mit Übersendung einer Ausweiskopie des neuen Inhabers der Karte erlaubt. Auch die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) darf nach den AGB regelmäßig Dritten gar nicht mitgeteilt werden.

Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Diensteanbieter aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, bei der Zuteilung einer Rufnummer u.a. Name und Anschrift des Inhabers zu registrieren. Die Angabe falscher Personalien – seien es Fantasiedaten oder eine fremde Identität – läuft dem Sinn der Vorschrift zuwider. Die Diensteanbieter und ihre Vertriebspartner sind durch das Gesetz gehalten, die wahren Daten ihrer Kunden zu erheben, und müssen dies mit geeigneten Mitteln sicherstellen. Für den Kunden gehört es zu seinen vertraglichen Pflichten, seine Personalien korrekt anzugeben."

 

Ebenfalls interessierte cybernetz.net, was die genannten Anbieter Medion-Mobile und Ortel Mobile zu der Empfehlung des Arbeitskreises (Fantasienamenregistrierung bei Medion-Mobile und Ortel) sagen. Medion-Mobile war leider nicht zu einer Stellungsnahme erreichbar, Bernd Urbanek, Country Manager Deutschland der Ortel Mobile GmbH war hingegen sehr entgegenkommend und schreibt in seinem Statement für cybernetz.net:

 

"Kundenregistrierungen müssen gemäß § 111 TKG erfolgen. Unsere Vertriebspartner bieten ihren Kunden gerne den Service, die Ortel Mobile SIM-Karten direkt vor Ort frei zu schalten. In diesem Falle sind sie angehalten die Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Personalausweises zu überprüfen. Wir überprüfen unsere Neuanmeldungen regelmäßig, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf den Registrierungen liegt, die über unseren Internet Service getätigt wurden. Das Ziel ist, Karten, die offensichtlich auf Phantasienamen registriert worden sind, zu sperren ."

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an die Bundesnetzagentur sowie an die Presseagentur der Ortel Mobile GmbH. Die Netzbetreiber selbst (T-Mobile, Vodafone sowie E-Plus und o2 Deutschland) waren leider bisher zu keiner Stellungsnahme bereit.

 

Die Aktion des Arbeitskreises wurde mittlerweile vorrübergehend eingestellt, wird aber bereits von einer Privatperson fortgeführt…

Diese Aktionen sind wirklich sehr fragwürdig,… dreist ist vor allem der Hinweis auf die Kameraüberwachung in einigen Supermärkten. Obwohl es natürlich sein kann, dass der Betreiber der Seite als Zielpublikum Personen hat, die befürchten müssen auf Kameraaufzeichnungen erkannt zu werden und vielleicht gar von Behörden als gefährlich eingestuft werden. Es fehlt eigentlich nur der Hinweis auf den Seiten des Arbeitskreises, wie man denn Überwachungskameras mit einem Störsender ausser Betrieb setzen kann oder ein Link zu einem Kostümverleih damit auch nicht beim Kauf erkannt wird…

Hinweis:

Die Kommentarfunktion musste deaktiviert werden, da angebliche “Datenschützer” Beleidigungen und öffentliche Drohungen geschrieben haben.

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